Beitragsordnung

Abweichend von der Empfehlung des Bundesverbandes, einen Beitrag von mindestens 1% des Nettoeinkommens zu zahlen, beschließt der Kreisverband Neustadt folgende Beitragsordnung:


§ 1 Beitragskategorien

Beitragshöhe pro Monat:

  1. Solidarbeitrag: 6,50 Euro
  2. Geringes Einkommen: 10,00 Euro(3) Durchschnittliches Einkommen: 15,00 Euro
  3. Hohes Einkommen: 20,00 Euro
  4. Sehr hohes Einkommen: 25,00 Euro und mehr (nach oben offene GRÜNEN-Skala)
 

§ 2 Einordnung in die Beitragskategorien:

  1. Jedes Mitglied wählt selbstverantwortlich und eigenständig seinen Jahresbeitrag aus den Kategorien „Durchschnittliches“, „Hohes“ und „Sehr hohes Einkommen“, ohne dem Vorstand für seine Wahl eine Begründung nennen oder einen Nachweis vorlegen zu müssen.
  2. Menschen mit einem geringen Einkommen können sich in die entsprechende Kategorie einordnen. Ein Hinweis an den Vorstand bzgl. der Lebenssituation genügt. Ein Nachweis muss nicht erbracht werden.
  3. Der Solidarbeitrag steht Arbeitssuchenden, Schülerinnen und Schülern, Auszubildenden, Studierenden und Menschen mit einer geringen Rente/ Pension offen. Der Vorstand entscheidet im Einzelfall über die Zulässigkeit der Einstufung. Bei Ablehnung erfolgt die Einstufung in „Geringes Einkommen“. Der Vorstand ist dazu angehalten, die Einordnung in angemessenen Abständen zu prüfen.
  4. Dem Geschäftsführenden Kreisvorstand steht es zu, einem Mitglied den Beitrag zeitlich begrenzt zu erlassen.
  5. Die Mitgliederversammlung hält jedes Mitglied dazu an, einen höheren, dem eigenen Vermögen entsprechenden Beitrag zu zahlen.
 
§ 3 Zahlweise der Beiträge

Die gewünschte und normale Art der Beitragsentrichtung ist der vierteljährliche Bankeinzug. Abweichungen kann der Geschäftsführende Kreisvorstand auf Antrag genehmigen. Beitragszahlung durch Überweisung ist ebenfalls möglich, vorzugsweise vierteljährlich.

 
§ 4 Freiwillige Selbstverpflichtung

Der Kreisverband hält Stadträte, ehrenamtliche Beigeordnete und Aufsichtsräte dazu an, zur Finanzierung der Partei eine freiwillige Selbstverpflichtung zu leisten, die sich an den monatlichen Nettobezügen aus diesen Tätigkeiten orientiert – zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag.

Richtgrößen:
In Euro:

  1. Stadträte ohne Einkommen: Solidarbeitrag
  2. Stadträte mit Einkommen bzw. solche, die in einer gemeinsamen Steuererklärung veranschlagt werden: € 60,-/Monat
  3. Fraktionsvorsitzende: € 130,-/Monat

In % der Bezüge:

  1. Aufsichtsräte und Verwaltungsräte : 50% (AR-Vergütung NW: € 80/Sitzung)
  2. Ehrenamtliche Beigeordnete: 10%
  3. Ausschussmitglieder: keine
 
§ 5 Änderungen der Beitragsordnung

Diese Beitragsordnung kann nur mit der absoluten Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf einer Mitgliederversammlung geändert werden, sofern ein entsprechender Antrag der Einladung zur Mitgliederversammlung beilag.

 
Hinweise zu Steuerabzügen, Parteifinanzierung, Durchschnittseinkommen
  1. Mitgliedsbeiträge für Parteien sind ebenso wie Spenden an solche steuerabzugsfähig. Von bis zu 1.650 Euro für Ledige und 3.300 Euro für Verheiratete zieht das Finanzamt z. Zt. 50% der Spendensumme von der Einkommenssteuer ab. Weitere bis zu 1.650 bzw. 3.300 Euro werden vom zu versteuernden Einkommen abgezogen.
  2. Eine Spendenquittung verschicken wir automatisch jeweils am Anfang des folgenden Jahres. Dem Finanzamt genügt aber auch der entsprechende Kontoauszug.
  3. Der Kreisverband Neustadt an der Weinstraße führt zur Parteifinanzierung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN von jedem Mitgliedsbeitrag z. Zt. pro Jahr 73,32 Euro an den Landesverband Rheinland-Pfalz und den Bundesverband ab. Bei einem durchschnittlichen Beitrag von 150 Euro verbleiben uns also mit € 76,68 Euro nur etwa die Hälfte. Ein Solidarbeitrag trägt zur Finanzierung des Kreisverbandes pro Jahr nur € 1,32 bei.
  4. Das statistische Bundesamt beziffert das durchschnittliche monatliche Bruttoeinkommen für das Jahr 2015 auf 2.720,25 Euro.

 

Beschlossen in der Vorstandssitzung des KV Neustadt an der Weinstraße, Stangenbrunnengasse 15,  67433 Neustadt an der Weinstraße am 3.12.2019

Stadtpolitik

Kreisverband