b90/Die Grünen

Neustadt an der Weinstrasse

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Arbeitsgemeinschaft Umwelt, Abfall, Biodiversität

Ein Ur-Thema grüner Politik wollen wir in dieser Arbeitsgemeinschaft thematisieren. Unter anderem wollen wir uns mit den Bereichen der Abfallwirtschaft beschäftigen. Eckart hat dazu einige Gedanken formuliert:

  • Klassische Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung: Ver- und Entsorgung ist wesentlicher Bestandteil der Öffentlichen Daseinsvorsorge
  • Historie:
    • Nachkriegszeit: mehr oder weniger wilde Müllkippen in jeder Ortschaft, in jedem Dorf. Familienbetriebe übernehmen Einsammlung, zuerst mit Pferdekarren, später mit LKW. Schrottplätze/-händler sind Recycler der 1. Stunde
    • 70er / 80er: Kommunale Verwaltungsreform. Zuständigkeit geht auf Landkreise und kreisfreie Städte über. Kreismülldeponien, mehr und mehr Einführung technischer Standards und erste, zarte Rücksicht auf Naturschutz.
    • 90er / 00er: Beginn der Abfalltrennung aus Umweltschutz Gründen, aber auch aus Platzgründen, weil die Deponien schlicht überliefen. Nach deutlichem Absinken der Mehrwegequoten bei Getränke- und Lebensmittelverpackungen Einführung der getrennten Sammlung und Verwertung von Verkaufsverpackungen aus Glas, Papier, Leichtmetallen und Kunststoffen bei gleichzeitiger Privatisierung dieses Teils der ursprünglichen, öffentlichen Aufgabe (Duale Systeme). Gleichzeitig Aufbau (privater) Müllverbrennungsanlagen, spätestens mit der TASI 2005. Ebenso Privatisierung und Liberalisierung der Abfallströme aus Industrie, Handel und Gewerbe mit Ende des Anschluss-und Benutzungszwangs an die kommunale Abfallentsorgung.
    • Heute: Kommunale (Rest-)Aufgabe: Sammlung und Entsorgung der unten gelisteten Abfallarten aus Privathaushalten in Eigenregie (Eigenbetrieb/Kommunale Gesellschaft) oder per öffentlicher Vergabe/Ausschreibung:
      • Restabfall
      • Grünschnitt
      • Sperrmüll
      • Elektrogeräte, Elektronikschrott
      • Schadstoffe
      • Die Art und Weise der Sammlung, die technischen Vorgaben, die Art der Sammelbehältnisse, Aufbereitungs- und Entsorgungswege gibt die Kommune in ihrer Abfallsatzung vor. Den Dualen Systemen kann sie zumindest hinsichtlich Sammelbehälter und -Rhythmus Vorgaben machen, die dann in deren Ausschreibungen Eingang finden müssen.
  • Satzung ist wesentlich, da hierüber auch die Lenkungswirkung der kommunalen Umweltpolitik verankert ist. Behälterwahl, technische Vorgaben, Vorgabe der Trennungsschärfe und die entsprechende Bepreisung über die Abfallgebühren haben einen unmittelbaren Einfluss auf den ökologischen Erfolg: die Minimierung der verbleibenden Restabfälle und Schadstoffe, nachdem alle erdenklichen Wertstoffe dem Abfallstrom systematisch entnommen wurden.
  • Hier können auch noch neue Wege gegangen werden, bspw. das Zwischenschalten von öffentlich und / oder ehrenamtlich betriebenen Repairshops bei der Verwertung von Möbeln und Elektrogeräten
  • Gleichzeitig muss international und auf Bundesebene an der stetigen Erhöhung der Recyclingquoten hingewirkt werden. Neben der Abfallvermeidung an sich ist die Berücksichtigung und Optimierung der Recyclingfähigkeit jeden Werkstoffes und jeder Verpackung bereits im Entwicklungsstadium jeden Produktes die wirksamste Möglichkeit, die Abfallströme dauerhaft in den Griff zu bekommen. (Verpackungsgesetz, -verordnung, Produkthaftung)
  • Der liberalisierte Markt für Gewerbeabfälle bedarf einer strengen Überwachung auf Umweltstandards, Abfallexporte in Länder mit niedrigeren Standards müssen ausgeschlossen sein.

Auf Landesebene müssen die Genehmigungsbehörden entsprechend geschult und personell ausgestattet sein, um Genehmigungen nach Baurecht und Bundes Immissionsschutz Gesetz sowie Zertifizierungen und Nachweise zu erteilen und laufend zu überprüfen (Abfallgenehmigung, EfB, Laga, Eucert).

Leitung: Eckart Lube