Anfrage zur Genehmigung von PV-Anlagen in Denkmalzonen
die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen bittet um mündliche Behandlung der folgenden Anfrage in der nächsten Sitzung des Stadtrats.
Anfrage:
Bitte erläutern sie uns die Kriterien zur Genehmigung einer Photovoltaikanlage im Stadtgebiet innerhalb von besonderen Geltungsbereichen:
- das Objekt liegt im Geltungsbereich einer Ortsbildsatzung
- das Objekt liegt innerhalb einer Denkmalzone ist aber selbst kein Denkmal
- das Objekt ist selbst als Einzeldenkmal eingestuft
Begründung:
PV-Anlagen sind erwünscht und zur Erfüllung des Klimaschutzkonzepts in Neustadt/W. sogar dringend notwendig. Trotzdem werden immer wieder PV-Anlagen mit ganz unterschiedlichen Begründungen abgelehnt.
Als Beispiel nennen wir einen Fall in einer Denkmalzone, wobei das Gebäude selbst nicht als Denkmal eingestuft ist. Hier wurde eine Voranfrage u.a. mit der pauschalen Begründung abgelehnt, dass „PV-Anlagen Strom produzieren, der dann ins allgemeine Stromnetz eingespeist und vergütet wird. Sie dienen also vordringlich der Erzielung eines finanziellen Gewinns.“
Wir können solche Begründungen aktuell nicht nachvollziehen, der Vergütungs-Satz am 1.4.2021 beträgt nur noch 7,81ct/kwh (zum vgl. am 1.1.2020 noch 9,87 ct/kwh). Solche kleinen PV-Anlagen rechnen sich überwiegend durch den Eigenverbrauch, dann oft erweitert durch geeignete Batterien zur Stromspeicherung. Dies gilt dann auch für PV-Anlagen bis zu 10 kwp, wenn z.B. Elektrofahrzeuge am Objekt geladen werden.
Elke Kimmle
Co-Fraktionsvorsitzende
Stadtrat Neustadt
Rainer Grun-Marquardt
Co-Fraktionsvorsitzender
Stadtrat Neustadt