Position von Bündnis 90/Die Grünen Neustadt zum Wasserschutzgebiet Ordenswald
Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Daher plädieren wir aus Klima- und Trinkwasserschutzgründen für das ursprünglich vorgesehene, doppelt so große Wasserschutzgebiet (auf der Grundlage von 2015). Dieses wäre die vernünftigste, konsequenteste und rechtssicherste Lösung. Die letzten Jahre haben gezeigt, dass die Grundwasserneubildung in Neustadt und Umgebung immer weniger wird – aufgrund der geringeren Niederschläge. Desto wichtiger ist der Schutz des Grundwassers. Deswegen halten wir es für notwendig, dass das gesamte Einzugsgebiet des Trinkwassers für den Ordenswald geschützt wird, wie in der 2015 vorgelegten Rechtsverordnung für das Wasserschutzgebiet (WSG).
Wenn dieser optimale Schutz nicht gewährleistet werden kann – wie durch starke Flächenreduzierung und weitere Abschwächung der Bestimmungen für ein Wasserschutzgebiet -, dann besteht die Gefahr, dass die Kosten für die Trinkwassergewinnung sowie -aufbereitung und damit auch die Kosten für die Bürger*innen erheblich steigen werden. Dieses würde gerade für die sozial Schwächeren eine starke Belastung darstellen.
Um der Verantwortung gegenüber den Bürger*innen und den kommenden Generationen gerecht zu werden, fordern wir, dass der gleiche Schutz des Wassereinzugsgebiets (Zone III B von 2015) auch bei einer kleineren WSG-Ausweisung gewährleistet wird. Beispielsweise durch eine verpflichtende Kooperationsvereinbarung, an der sich alle Betroffenen beteiligen. Diese muss vor Erlass der Schutzgebietsverordnung vorliegen und materiell abgesichert sein. Zudem sollte vorher auf dem Gebiet der Zone III B (von 2015) grundwasserschützende Bebauung rechtlich im Flächennutzungsplan vorgeschrieben werden.
Wegen der hohen Zahl an Einwendungen gegen den vorliegenden Verordnungsentwurf halten wir es für sinnvoll und notwendig, dass die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD) zum Wasserschutzgebiet Ordenswald eine öffentliche Anhörung durchführt.