Die Vorteile einer kommunalen Verpackungsabgabe liegen auf der Hand. Sie kann helfen, Vermüllung im öffentlichen Raum zu reduzieren und die Mehrwegquote anzuschieben. Tübingen hat es vorgemacht. Ludwigshafen, Konstanz und viele weitere Kommunen folgen. Und Neustadt? Fehlanzeige!
Der Deutsche Städtetag hat am 22.1.2025 eine Verpackungsabgabe empfohlen. Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy: „Eine kommunale Verpackungssteuer kann einen Anreiz schaffen […] auf Mehrweggeschirr zurückzugreifen. Sie kann ein […] Instrument gegen Littering (dt.: Vermüllung) in den Städten sein. Wir müssen die Wegwerfkultur stoppen.“ (https://www.staedtetag.de/presse/pressemeldungen/2025/verpackungssteuer-verfassungsgemaess-wichtige-entscheidung-fuer-staedte).
Seit Anfang 2023 gilt eine Mehrwegpflicht für ToGo-Verpackungen, die unsere Kommunen bundesweit umsetzen müssen. Mehr als zwei Jahre später hat Ordnungsdezernent Stefan Ulrich diese Woche im Stadtrat angekündigt, ab März 2025 die Umsetzung in der Neustadter Gastronomie zu prüfen. Daher besteht Sorge, ob es bei Lippenbekenntnissen zu einer sauberen Stadt bleibt.
Neben ihrer ordnungsrechtlichen Funktion könnte eine Verpackungsabgabe eine Bewusstseinsveränderung in der Gastronomie wie auch bei den Kund*innen anstoßen. „Insbesondere, wenn eine Verpackungsumlage an die Gastronomie zurückgegeben würde, profitierten Neustadter Anbieter*innen, die Initiative zeigten und bei Mehrweg etwas bewegen wollten. Ein solches Umlagesystem ohne Zwang belohne Innovation und Leistung ohne die Allgemeinheit in Haftung zu nehmen,“ so Ratsmitglied Dr. Johannes Weber.