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Neustadt an der Weinstrasse

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Planzenschutz: Dezernentin Blarr kritisiert die EU-Pläne

„Der im vergangenen Jahr veröffentlichte Verordnungsentwurf der EU-Kommission über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) würde erhebliche Auswirkungen auf den Weinbau und die Landwirtschaft am Haardtrand haben und viele Betriebe in ihrer Existenz bedrohen. Vor diesem Hintergrund lud die zuständige Dezernentin für Umwelt, Landwirtschaft und Klimaschutz der Stadt Neustadt an der Weinstraße, Waltraud Blarr, den Arbeitskreisvorsitzenden der Neustadter Ortsverbände des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV), Steffen Christmann, und BWV-Bezirksgeschäftsführer Dirk Gerling zu einem Gespräch mit der Europaabgeordneten Jutta Paulus ein.

In einem guten Austausch wurden die Probleme des Verordnungsentwurfs besprochen. Über die grundsätzliche Notwendigkeit den Pflanzenschutzmittel-Einsatz vor dem Hintergrund der Biodiversitätskrise und des Artenrückgangs europaweit zu reduzieren, herrschte Einigkeit. Jedoch bedarf es einiger Veränderungen, um Verhältnismäßigkeit und Umsetzbarkeit zu gewährleisten.

Der Entwurf sieht u.a. ein undifferenziertes Verbot aller Pflanzenschutzmittel in großflächigen Schutzgebieten vor („alle Produkte mit Wirkstoffen“). Dabei wird die Unterschiedlichkeit der in Pflanzenschutzmitteln enthaltenen Wirkstoffe in Bezug auf den Erhalt der Biodiversität nicht berücksichtigt. Wichtig und richtig wäre dagegen, die sparsame Verwendung von Produkten, die kaum oder keine erhebliche Auswirkung auf den Erhalt von Flora und Fauna haben, explizit zu fördern und damit auch den Erhalt des Weinbaus und der landwirtschaftlichen Erzeugung in der Region zu sichern. 

Gerade in Schutzgebieten erfüllt die Bewirtschaftung die unverzichtbare Aufgabe der Offenhaltung der Landschaft und ist dadurch Garant für eine höhere Biodiversität. Viele Schutzgebiete sind überhaupt erst durch landwirtschaftliche Nutzung (z.B. im Obst- oder Weinbau) entstanden, da diese – bei schonender Bewirtschaftung – zu einer höheren Biodiversität beitragen kann. Bei Aufgabe dieser Produktionsweise würde die Artenvielfalt leiden, weil es ohne landwirtschaftliche Nutzung kaum möglich wäre, die Flächen offen zu halten. Dies würde auch die Stadt Neustadt in einem hohen Maße betreffen, da ein Großteil der landwirtschaftlich genutzten Flächen in Schutzgebieten liegen und somit unter das geplante Verbot fallen würden.

Aus Sicht der Gesprächsteilnehmer ist der vorgelegte Verordnungsentwurf daher problematisch und bedarf einer Überarbeitung, da er zu undifferenziert und in der aktuell vorliegenden Form nicht mit den umweltpolitischen Zielen der EU kompatibel ist. Er würde den Erhalt der Kulturlandschaft und damit auch die Artenvielfalt sowie die Sicherung der Nahrungsmittelversorgung gefährden. Wünschenswert wäre eine Verordnung, die einerseits dem Ziel einer Reduktion des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln (insbesondere biodiversitätsgefährdender) gerecht wird, anderseits den Landwirten und Winzern aber ausreichend Spielräume einräumt, um Einkommensverluste zu vermeiden, die Versorgung mit landwirtschaftlichen Produkten in Deutschland sicher zu stellen und Importe landwirtschaftlicher Produkte – auch aus Klimaschutzgründen – zu vermeiden.“

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