Hauptamtliche Beigeordnete sind in der Regel leitende Angestellte in der Verwaltung von Städten und Gemeinden. Sie gehören zum Führungspersonal der Kommune und unterstützen den Bürgermeister oder die Bürgermeisterin bei der Wahrnehmung seiner oder ihrer Aufgaben.
Die Aufgaben der hauptamtlichen Beigeordneten variieren je nach Kommune, können aber zum Beispiel folgende Bereiche umfassen:
- Finanzen und Haushalt
- Stadtentwicklung und Baurecht
- Bildung, Kultur und Soziales
- Umwelt und Verkehr
- Wirtschaft und Tourismus
- Personal und Organisation
Hauptamtliche Beigeordnete werden in der Regel vom Stadtrat oder Gemeinderat gewählt und können vom Bürgermeister oder der Bürgermeisterin mit bestimmten Aufgaben betraut werden. Sie vertreten den Bürgermeister oder die Bürgermeisterin in dessen oder deren Abwesenheit und können auch eigene Entscheidungen treffen.
Die Anzahl der hauptamtlichen Beigeordneten kann je nach Größe und Bedarf der Kommune variieren. In kleineren Gemeinden gibt es oft nur einen hauptamtlichen Beigeordneten, während in größeren Städten mehrere hauptamtliche Beigeordnete tätig sein können.
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