Die GRÜNEN Neustadt an der Weinstraße

Neustadt

Ergänzung zur Anfrage Windenergieanlagen
  • Im Stadtrat am 8.4.2025 hatten wir eine Anfrage zu Windkraft in Neustadt gestellt. Darunter auch die Frage, wie viel Euro eine Kommune pro Windrad (mit 16,2 GWh/a) einnehmen könnte.
    Die Antwort der Verwaltung konzentrierte sich rein darauf, was eine Kommune einnehmen kann, wenn sich ein Windrad auf seiner Gemarkung befindet, ohne dass sie selbst als Betreiber aktiv wird.
    Daher haben wir noch einmal die Ergänzungsfrage eingereicht, mit welchen Einnahmen bei einem Eigenbetrieb durch die Stadtwerke pro Windenergieanlage zu rechnen wäre.
    Denn wir finden die Klarheit darüber wichtig, welche dauerhaften Einnahmen den Stadtwerken entgehen, wenn sie nicht auch in eigene Windkraftenergieanlagen investieren dürfen. – Aufgrund der aktuell mehrheitlichen Entscheidung hier im Stadtrat gegen Windkraft, rein aus optischen Gründen.
    Außerdem wollen wir auf die Konsequenzen für die Neustadter Bürgerinnen und Bürger, die Strom von den Stadtwerken beziehen, aufmerksam machen. Denn ab 2027 werden die CO2-Abgaben für nicht regenerativ erzeugten Strom steigen.
    Und klar ist, dass insbesondere in den Wintermonaten (November bis März) die Bedarfsdeckung an regenerativ erzeugtem Strom durch die geplanten PV-Anlagen der Stadtwerke nicht ausreichen wird.
    Hier wird künftig die komplementäre Ergänzung durch Windkraft fehlen.
  • Die Stadt beantwortet auf unsere Anfrage ausweichend, dass eine Windenergieanlage über das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) betrieben werden würde und dass der Ertrag im Vorfeld nicht bestimmbar sei.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Weigel,

vielen Dank für die ausführliche Beantwortung unserer Anfrage im Stadtrat am 8.4.2025. Die Frage nach den Einnahmen pro Windenergieanlage wurde aus unserer Sicht nur teilweise beantwortet. Es wurde nicht betrachtet, dass die Stadtwerke die Windenergieanlagen selbst betreiben könnten.

Ab 2027 wird die CO2-Abgabe für die Strom- und Wärmeversorgung der Bürger*innen bei hohen jährlichen Steigerungsraten mit eingepreist werden. Insbesondere in den Wintermonaten (November bis März) ist eine Bedarfsdeckung durch (geplante) PV-Anlagen ausgeschlossen. Ergänzend fragen wir deshalb:

  • Mit welchen Einnahmen wäre bei einem Eigenbetrieb pro Windenergieanlage durch die Stadtwerke zu rechnen?
  • Welche Ausgaben beim Einkauf von Primärenergie (Strom und Gas) könnten durch den Betrieb von Windenergieanlagen eingespart bzw. reduziert werden? Bis 2045.
  • Was bedeuten die Energiekostensteigerungen aufgrund der CO2-Bepreisung für Haushalte in Neustadt, die Kund*innen der Stadtwerke sind? Welche Strompreise könnten die Stadtwerke mit Windenergieanlagen anbieten?

Über eine mündliche und schriftliche Beantwortung unserer ergänzenden Anfrage in der Sitzung des Stadtrats am 29.04.2025 oder später würden wir uns freuen.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Johannes H. Weber, Myriam Schikora, Rainer Grun-Marquardt, Elke Kimmle

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