b90/Die Grünen

Neustadt an der Weinstrasse

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Antrag – Grundsatzbeschluss für eine „wassersensible Stadtentwicklung“ in Neustadt

Kommentar:

Im Stadtrat am 17.1.2023 hat Diplom-Geograph Christian Kotremba, der drei Jahre im RLP Kompetenzzentrum für Klimafolgenanpassung gearbeitet hat, aufgrund eines Grünen-Antrags vom Herbst 2022 einen beeindruckend klaren Vortrag zum Schwammstadt-Prinzip gehalten. Das ist ein innovatives Konzept mit vielen Bausteinen, mit denen sich Kommunen an die vorprogrammierten Extremwetterereignisse des Klimawandels anpassen könnten. Hierbei ist insbesondere die Stadtplanung, die Tief- und Hochbauabteilungen gefragt. Sie müssten bei neuen Bauprojekten das Schwammstadt-Prinzip von Anfang an mitdenken. Z.B. durch die Planung von Versickerungsteichen, multifunktionalen Retentionsräumen, Baumrigolen zur unterirdischen Wasserspeicherung, versickerungsfähigen Bodenbelägen, Grünflächen, Tiefbeeten, vielen Baumstandorten, Dach-, Fassaden- und Innenhofbegrünungen, wie auch Solargründächern. Zudem müssten mehr Flächen wieder entsiegelt werden. Für Neustadt aufzulegende Förderprogramme könnten dabei gerade im privaten Bereich helfen. Anbei die für die Öffentlichkeit freigegebene Power-Point-Präsentation zum Schwammstadt-Prinzip wie auch die Antworten der Verwaltung auf unsere Fragen, inwiefern bereits Maßnahmen aus dem Schwammstadt-Konzept umgesetzt worden sind bzw. in Zukunft werden. Die Antworten sind leider nicht sehr ermutigend…

Antrag:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Weigel,

 

die Fraktion von B`90/Die Grünen bittet um die Behandlung des Antrags auf Grundsatzbeschluss für eine „wassersensible Stadtentwicklung“ in Neustadt in der Stadtratssitzung am 18.4.2023.

 

Antrag:

Stadtrat und Verwaltung treffen den Grundsatzbeschluss, dass bei allen künftigen Planungs-, Bau- und Sanierungsvorhaben von Straßen, Plätzen, Neubaugebieten, Bauprojekten mit städtebaulichen Verträgen, Parkanlagen und Spielplätzen von Planungs­beginn an wassersensible Stadtentwicklungsmaßnahmen geprüft und umgesetzt werden.

 

Begründung:

Der Klimawandel mit seinen Wetterextremen ist auch in Neustadt bereits Realität gewor­den. Zudem sieht die „Nationale Wasserstrategie“ der Bundesregierung (vom 15.3.2023) vor, dass: „… Mit dem Konzept der wassersensiblen Stadtentwicklung ein Paradigmen­wechsel in der Stadtplanung vollzogen werden soll. Mit mehr Grün und weniger versiegel­ten Flächen sollen Städte so gestaltet werden, dass Wasser gespeichert wird und Städte besser an die Klimakrise angepasst sind. Gleichzeitig steigt so die Lebensqualität. Die Umsetzung der Nationalen Wasserstrategie ist eng verzahnt mit den Fördermitteln aus dem Aktionsprogramm „Natürlicher Klimaschutz“. Dieses enthält substantielle Mittel für klimabezogene Maßnahmen in der Wasserwirtschaft, zur Gewässerentwicklung und für Maßnahmen der wassersensiblen Stadtentwicklung. Diese werden zeitnah zur Umsetzung bereitstehen. Die Transformation hin zu wassersensiblen Städten ist bereits angestoßen und der Bund unterstützt schon jetzt Kommunen, die eine wassersensible Stadtentwicklung vorantreiben. Bund und Länder arbeiten intensiv an der Umsetzung des „Weißbuchs Stadtgrün“ und entwickeln ein Aktionsprogramm zur grün-blauen Infrastruktur, das Maßnahmen der Nationalen Wasserstrategie zur Umsetzung des Leitbilds „wassersensible Stadtentwicklung“ aufgreifen wird.“

https://www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Binnengewaesser/nationale_wasserstrategie_2023_kurzfassung_bf.pdf

Daher ist es sinnvoll, dass sich Neustadt bereits jetzt mit dem Grundsatzbeschluss auf eine „wassersensible Stadtentwicklung“ vorbereitet. Mit Veröffentlichung des aktualisierten „Weißbuch Stadtgrün“ – begleitet von Aktions- und Förderprogrammen -, könnte das Baudezernat frühzeitig Förderanträge für wassersensible Baumaßnahmen stellen. Beispiele wurden bereits in dem „Schwammstadt“-Vortrag* in der Stadtratssitzung im Januar 2023 genannt. So könnten in Neustadt beispielsweise Baumrigolen zur unterirdischen Wasserspeicherung, versickerungsfähige Bodenbeläge, Tiefbeete oder multifunktionale Retentionsräume geprüft werden. Die Maßnahmen würden neben der Verbesserung des Mikroklimas auch der Grundwasserneubildung dienen, die in Rheinland-Pfalz in den letzten 15 Jahren um rund 25 Prozent zurückgegangen ist.

Dieser Grundsatzbeschluss würde in das noch zu erarbeitende Klimaanpassungskonzept für Neustadt passen. Damit könnten künftige Projekte bereits zu Planungsbeginn der „Nationalen Wasserstrategie“ folgen und entsprechend gefördert werden.

 

Vielen Dank und freundliche Grüße

  Gez.                                                  

Elke Kimmle                                     Rainer Grun-Marquardt

Fraktionsvorsitzende                      Fraktionsvorsitzender

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