Die GRÜNEN Neustadt an der Weinstraße

Antrag Friedhofssatzung – das Mitbringen von Hunden auf Friedhöfen

Antrag Friedhofssatzung – das Mitbringen von Hunden auf Friedhöfen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Marc Weigel,

laut derzeit geltender Friedhofssatzung ist das Mitbringen von Hunden auf Friedhöfen generell verboten ($6, Abs 2i). Wir beantragen, dieses Verbot für alle Hunde aufzuheben und die Friedhofssatzung entsprechend zu ändern. Wir bitten um Behandlung unseres Antrags in der kommenden Sitzung des Stadtrats am 21.01.2025.

Begründung:

Gerade weil nach dem Tod eines geliebten Menschen oftmals das Haustier Hund eine tröstende Rolle übernimmt, sollte die Möglichkeit eines Spazierganges zum Friedhof nicht durch ein generelles Betretungsverbot für Hunde verhindert werden. Die Friedhofsbesucher verbinden diesen mit der ohnehin anstehenden Gassirunde.

Das geliebte Haustier sollte weder bei Hitze im Auto bleiben, noch bei Kälte, weit ab von der zu besuchenden Grabstätte, außerhalb des Friedhofsgeländes angeleint bleiben müssen. Ohnehin gibt es eine nicht unbegründete Angst, sein Tier außerhalb eines geschützten Bereiches ohne Aufsicht zu lassen. Das Verbot stellt daher regelmäßig Hundebesitzer vor vermeidbare Konflikte, welche durch eine Änderung der Friedhofsordnung einfach zu lösen wäre.

Selbstverständlich sollen die Hunde angeleint sein und Hinterlassenschaften vermieden bzw. durch Kotbeutel entsorgt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Svenja Korb, Rainer Grun-Marquardt

Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen

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