Mit dem „Windenergie-an-Land-Gesetz“ werden den Ländern Flächenziele für den Ausbau der Windenergie vorgegeben. Denn bislang sind bundesweit 0,8 Prozent der Landesfläche für Windkraftanlagen an Land ausgewiesen – allerdings sind nur 0,5 Prozent tatsächlich verfügbar.
Klimaschutzziele erfordern schnellen Ausbau erneuerbarer Energien
Der massive und schnellere Ausbau der erneuerbaren Energien ist wesentlich, um von fossilen Energieimporten unabhängig zu werden und die Klimaschutzziele zu erreichen. Deshalb hat die Bundesregierung die Ausbauziele für erneuerbare Energien mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) deutlich angehoben. Im Jahr 2030 sollen demnach 80 Prozent des in Deutschland verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energien stammen, um im Jahr 2045 Treibhausgasneutralität zu erreichen.
Verbindliche Flächenziele für Bundesländer
Bis Ende 2032 müssen die Länder zwei Prozent der Bundesfläche für die Windenergie ausweisen. Bis 2027 sollen 1,4 Prozent der Flächen für Windenergie bereitstehen, hat der Bundestag im Gesetz festgelegt. Repowering-Maßnahmen am selben Standort sind vorzuziehen.
Das Gesetz enthält daher auch eine Neukonzeption der Länderöffnungsklausel für landesrechtliche Mindestabstandsregelungen.
„Wir teilen das regional fair auf, berücksichtigen dabei die Windbedingungen, den Natur- und Artenschutz und die räumlichen Ordnungen“, sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck anläßlich des Kabinettsbeschlusses am 15. Juni. Es bleibt Sache der Länder zu entscheiden, wie sie ihre Flächenziele erfüllen. „Eine Verhinderungsplanung aber schließen wir aus“, betonte Habeck.
Bundestag und Bundesrat haben das Windenergie-an-Land-Gesetz im Juli 2022 verabschiedet.
Alle Bundesländer müssen ihren Beitrag leisten
Die Bundesländer dürfen zwar weiterhin über Mindestabstände entscheiden, müssen aber sicherstellen, dass sie ihre Flächenziele aus dem Windenergieflächenbedarfsgesetz erreichen und so ihren Beitrag zum Ausbau der Windenergie leisten.
Erreichen sie ihr Flächenziel nicht, treten die landesspezifischen Abstandsregeln außer Kraft. Die Verfehlung der Flächenziele zu bestimmten Stichtagen wird künftig aber Folgen für die Planungen der Länder haben. Damit dies nicht passiert, vereinfacht und beschleunigt die Bundesregierung die Planungs- und Genehmigungsverfahren.
Deutschland steht vor großen Herausforderungen: Wir wollen unsere Klimaziele erreichen, gleichzeitig Modernisierung und Digitalisierung vorantreiben und die Energieversorgung umbauen. Dazu müssen wir schneller planen, entscheiden und umsetzen. Die Bundesregierung arbeitet intensiv daran, Planungs- und Genehmigungsverfahren erheblich zu beschleunigen. Sie hat verschiedene Verbesserungen angestoßen und erarbeitet kontinuierlich weitere. In ihrer Erklärung „Planungen und Genehmigungen beschleunigen – Transformation voranbringen“ stellt die Bundesregierung Erreichtes und Kommendes vor.
Im Einklang mit dem Naturschutz
Damit der Ausbau der Windenergie deutlich vorankommt und der Naturschutz gewahrt bleibt, hat die Bundesregierung das Bundesnaturschutzgesetz novelliert: Um Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, gelten für die artenschutzrechtliche Prüfung nun bundeseinheitliche Standards. Das Gesetz stellt klar, dass der Betrieb von Windenergieanlagen im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Landschaftsschutzgebiete können in die Suche nach Flächen für den Windenergieausbau einbezogen werden.
„Mit den Änderungen am Bundesnaturschutzgesetz ermöglichen wir straffere, schnellere und rechtssichere Verfahren für den Ausbau der Windenergie. Gleichzeitig wahren wir hohe ökologische Schutzstandards und unterstützen gefährdete Arten langfristig durch ein neues Artenhilfsprogramm. Wir bringen also zwei Ziele zusammen“, so Bundesumweltministerin Lemke.
Quelle: Bundesregierung, Mittwoch, 1. Februar 2023