Jugendliche haben in Neustadt viel zu wenige öffentliche Aufenthaltsorte, an denen sie in frischer Luft spielen bzw. Sport treiben können. Denn Schulhöfe und Spielplätze sind zum Teil explizit für junge Menschen zwischen 13 und 17 Jahren ausgeschlossen – selbst wenn sie sich an die gängigen Regeln halten. Daher haben wir mit einem Antrag die Verwaltung beauftragt zu prüfen, auf welchen Schulhöfen und Spielplätzen im Stadtgebiet sich Jugendliche bislang nicht aufhalten dürfen. Zudem sollte sich die Kommune überlegen, welche Möglichkeiten es gäbe, die Benutzerordnung so zu ändern, dass unerwünschtes Verhalten ausgeschlossen und dennoch Jugendliche diese öffentlichen Räume nutzen könnten. Dem Prüfantrag wurde mehrheitlich zugestimmt.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Weigel,
die Fraktion von B`90/Die Grünen bittet um die Behandlung des Prüfantrags zur Schulhof- und Spielplatznutzung im Stadtrat am 14.2.2023 und die mündliche wie auch schriftliche Beantwortung folgender Fragen im nachfolgenden Stadtrat.
Fragen:
- Von welchen Neustadter Schulhöfen und Spielplätzen sind Jugendliche zwischen 13 und 17 Jahren aufgrund von Schildern/Benutzungsordnungen ausgeschlossen?
- Welche Möglichkeiten gäbe es, Benutzungsordnungen so zu ändern, dass unerwünschtes Verhalten gegenüber jüngeren Kindern und auch hinsichtlich der Nachbarschaft ausgeschlossen werden können und gleichzeitig nicht alle Jugendliche zwischen 13 und 17 Jahren unter Generalverdacht gestellt werden?
Begründung:
Jede*r möchte, dass sich junge Menschen bewegen, frische Luft bekommen und nicht vor Bildschirmen verharren. Aber es gibt nicht viele Spiel- und Aufenthaltsplätze für Jugendliche in Neustadt. Zudem haben nicht alle Jugendliche Fahrräder, um zum ggf. entfernt gelegenen nächsten Bolz- oder Abenteuerspielplatz zu fahren. Daher wäre es hilfreich, wenn Jugendliche zwischen 13 und 17 Jahren – unter Einhaltung der Öffnungszeiten und den vorgegebenen Regeln – auch nahegelegene Schulhöfe oder Spielplätze zum Aufenthalt nutzen könnten. Häufig stehen dort bereits Tischtennisplatten, Fußballtore, Sitzgelegenheiten oder es hängen Basketballkörbe.
Ein Beispiel von der Heinz-Sielmann-Schule (Westschule): Hier schließt folgende Benutzungsordnung Jugendliche über zwölf Jahren von der Nutzung des Schulhofs aus. § 3 Personenkreis: „Die Benutzung des Schulhofs ist Kindern und Jugendlichen im Alter bis zu 12 Jahren gestattet.“
Benutzungsordnung des Schulhofs der Heinz-Sielmann-Schule (Westschule)
Vielen Dank und freundliche Grüße
Gez.
Elke Kimmle Rainer Grun-Marquardt
Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzender