In Deutschland wurde die Austauschpflicht für Ölheizungen im Jahr 2020 eingeführt. Gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) müssen Besitzer von Ölheizungen, die älter als 30 Jahre sind, ihre Heizungen bis Ende 2026 durch energieeffiziente Heizsysteme ersetzen. Die Regelung gilt auch für Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind, allerdings gibt es hier keine konkrete Frist.
Die Austauschpflicht soll dazu beitragen, den Einsatz veralteter und ineffizienter Heizsysteme zu reduzieren und damit den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen zu senken. Moderne Heizsysteme wie Brennwert- oder Wärmepumpenheizungen sind in der Regel energieeffizienter und umweltfreundlicher als ältere Öl- und Gasheizungen. Sie können dazu beitragen, die Heizkosten zu senken und gleichzeitig den CO2-Ausstoß zu reduzieren.
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