Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Weigel,
wir bitten um mündliche und schriftliche Beantwortung der Anfrage in der Stadtratssitzung am 08.04.2025.
Das Landschaftsbildgutachten wurde am 20.02.2025 im Bauausschuss vorgestellt.
In der Karte auf Seite 24 der Power-Point-Präsentation zum Landschaftsbildgutachten sieht man, dass entlang der Autobahn ein dunkelgrüner Bereich eingezeichnet ist, der Wertpunkte unter 30 aufweist. Das bedeutet gemäß des Gutachtens „Keine spezifischen Vorgaben bezüglich des Landschaftsbildes“.
Südlich der Autobahnabfahrt Neustadt-Süd, an der Gemarkungsgrenze zu Kirrweiler, wäre genügend Windhöffigkeit und ausreichend Platz für zwei Windräder vorhanden.
Damit Neustadt bis 2045 klimaneutral werden kann, werden laut der Stadtwerke für die regenerative Stromversorgung in Neustadt mindestens zwei Windkraftanlagen mit ca. 16,2 GWh/a benötigt (Power-Point-Präsentation am 28.6.2022 im Stadtrat, Seite 9).
Derzeit ist noch unklar, ob oberhalb von Mußbach aufgrund des Wiedehopf-Vorkommens, zumindest ein Windrad gebaut werden kann. Die Energiegenossenschaft Prokon Regenerative Energien eG hat aktuell Interesse an dieser Fläche geäußert (Rheinpfalz-Artikel am 13.03.2025; Vorrangfläche für Windenergie „Leisböhl“ auf Neustadter Gemarkung im Teilregionalplan Windenergie zum Regionalplan Rhein-Neckar).
Unsere Fragen:
- Werden die beiden potentiellen Standorte für Windkraft südlich der Autobahnabfahrt Neustadt-Süd an der Gemarkungsgrenze zu Kirrweiler auf der Grundlage des aktuellen Landschaftsbildgutachtens neu bewertet? Im Landschaftsbildgutachten werden die Flächen als unkritisch angesehen. Falls nein, bitten wir um eine stichhaltige Begründung
- Im Stadtrat vom 16.04.2024 wurde als Ablehnungsgrundlage für die beiden vorgeschlagenen potentiellen Windkraftstandorte an der A 65 mündlich auf eine empirische Studie zum Fünf-Kilometer-Radius zwischen Sehenswürdigkeiten und Windrädern verwiesen.
Um welche Studie handelt es sich dabei und wo ist sie einsehbar? - Wie viel Euro könnte eine Kommune pro Windrad mit 16,2 GWh/a auf seiner Gemarkung im Jahr einnehmen? (Verbunden mit dem positiven Effekt, für dauerhaft sicheren und günstigen, regenerativen Strom für Wirtschaft und Einwohner*innen zu sorgen).
- Wie könnten Bürgerbeteiligungen bei Windkraftanlagen durch Genossenschaftsmodelle aussehen? Welche Voraussetzungen müssten dafür in Neustadt geschaffen werden bzw. auf welchen könnte aufgebaut werden?
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Grun-Marquardt, Elke Kimmle und Friderike Graebert